Konkurrenz belebt das Geschäft: GTS POST begrüßt Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutschen Post zum 1. Juli
Für mehr Wettbewerb beim Paketversand: Die Deutsche Post ist ab dem 01.07.2010 nicht länger von der Umsatzsteuerpflicht auf DHL Paketsendungen über 10 Kg befreit. Insbesondere die privaten Wettbewerber freuen sich jetzt über neuen Schwung für´s Geschäft: „Mit dieser Neuerung hat das Bundesfinanzministerium die Wettbewerbsbedinungen im Paketversand ein großes Stück weit entzerrt“, so Hans Kragt, Geschäftsführer des weltweit tätigen Post- und Paketdienstleisters GTS POST (www.gts-post.de).
Briefe und Pakete von Privatkunden dagegen sollen nach den Vorstellungen der Regierung bei der Deutschen Post von der Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent befreit bleiben. Dies könne grundsätzlich auch für private Dienstleister gelten – vorausgesetzt sie garantierten eine Grundversorgung der Bevöllkerung in dem Maße, wie es die Deutsche Post täte. „Im Klartext bedeutet dies aber, dass im Privatkundengeschäft das Steuerprivileg der Deutschen Post fortgesetzt wird, denn kein Wettbewerber wird in der Lage sein, einen solch umfassenden Universaldienst wie die Post anzubieten“, zeigt sich Kragt enttäuscht und fordert: „Hier bleibt letztlich nur ein Ausweg: Die Bundesregierung muss das Mehrwertsteuerprivileg der Post endlich komplett kippen, um allen privaten Dienstleistern eine faire Chance am Markt zu ermöglichen.“
Was die privaten Wettbewerber freut, könnte Postkunden verärgern. So schließt die Bundesregierung weitere Preiserhöhungen bei der Deutschen Post aufgrund des neuen Gesetzes nicht aus. Anders dagegen GTS: „Bei uns bleiben die Preise von der kleinstmöglichen Standardsendung innerhalb Deutschlands (4,58 Euro inkl. MwSt.) bis zur schwersten Sendung (14,76 Euro inkl. MwSt.) stabil“, verspricht Hans Kragt und ist stolz: „Während die Deutsche Post im Januar bereits ihre Preise erhöht hat, konnten wir unsere Tarife im vergangenen Jahr sogar senken.“
Quelle: www.gts-logistik.de
Schlagwörter: GTS Logistik , Mehrwertsteuerprivileg