Bundesfinanzministerium: Nur große Postunternehmen werden von der Umsatzsteuer befreit – Postmonopol wird auf unbestimmte Zeit verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat mit viermonatiger Verspätung die Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung von Postdiensten festgelegt. In einem Schreiben an alle oberen Finanzbehörden der Länder wird klargestellt, dass jeder Postdienstleister, der umsatzsteuerbefreit werden will, mindestens 12.000 Annahmestellen haben muss und alle 1.000 Meter einen Briefkasten in geschlossenen Wohngebieten aufgestellt haben muss.
Das basiert auf einer Interpretation der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). In ihr steht nicht, dass diese Kriterien von einem einzigen Unternehmen erfüllt werden müssen. Sie müssen, so die bisherige Lesart, von der Gesamtheit aller Postdienste erbracht werden, die Universaldienstleistungen erbringen. Durch die umsatzsteuerliche Lesart der PUDLV ist de facto das Monopol der Deutschen Post endgültig wieder hergestellt.
Parallel zur Entscheidung des Bundesfinanzministeriums hat die Bundesnetzagentur die Genehmigung der bisherigen Portopreise der Deutschen Post verlängert. Präsident Kurth hat sein Wort gehalten. Die Briefporti bleiben stabil und werden nicht gesenkt. Die Bevölkerung und Kleingewerbetreibende finanzieren somit weiterhin die hohen Rabatte für Großkunden mit.
Der Post-Wettbewerb hatte sich auf das politische Wort und das Gesetz verlassen, die ab 1. Januar 2008 gleiche Wettbewerbsbedingungen vorsahen. „Nun ist es eindeutig. Es bestand nie die Absicht, gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen“, sagt Rudolf Pfeiffer, BdKEP-Vorsitzender, „weder von Regierungsseite noch von Seiten der Bundesnetzagenturführung. Das noch Staatsunternehmen Post soll seine derzeitige Vormachtstellung behalten – zum Nachteil der Verbraucher.“
Die Deutsche Post konnte selbst festlegen, welche Produkte sie weiterhin umsatzsteuerfrei verkauft und welche sie umsatzsteuerpflichtig setzt. „Wo hat es das schon mal gegeben, dass ein Unternehmen seine Steuerpflicht selbst bestimmt?“ fragt Rudolf Pfeiffer. Das BMF ist in einzelnen Fällen zwar anderer Ansicht als die Deutsche Post. Doch es ist davon auszugehen, dass darüber erst die Finanzgerichte entscheiden werden – in langwierigen Verfahren.
Quelle: www.bdkep.de