DPD zahlt künftig Dieselzuschlag an Zustellpartner – Die Auseinandersetzung um faire Zustellbedingungen geht weiter
Der BdKEP begrüßt die Entscheidung von DPD, endlich wenigstens einen Teil des Dieselzuschlages, der beim Kunden kassiert wird, an die selbständigen Zusteller auszuzahlen. Das ist eine gewisse Sensation, denn nur in Ausnahmefällen wurde in der DPD-Organisation bislang der Zuschlag tatsächlich weitergeleitet.
Die Paketzustellunternehmen, meist kleine und kleinste Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen, bemühen sich schon seit Jahren gegenüber DPD, aber auch gegenüber anderen Dienstleistern, den ihnen zustehenden Dieselzuschlag auch ausgezahlt zu bekommen. Doch bisher vergeblich.
Diese Bemühungen sind einer der Gründe, warum es zur Gründung von ISSiT, der „Interessengemeinschaft selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe“ gekommen ist, die wiederum im laufenden Jahr mit dem BdKEP eine Gemeinschaft zur Erhöhung der Wirkungsmacht eingegangen ist. Der BdKEP hat aufgrund dieser Kooperation mit ISSiT dieses Thema aufgegriffen und der DPD-Zentrale die rechtliche Pflicht zur Auskehrung der Zuschläge vorgetragen.
Die jetzt bekannt gegebene Entscheidung des DPD wertet der BdKEP als einen Erfolg der Partnerschaft von BdKEP und ISSiT „Interessengemeinschaft selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe sowie der „Streiks“ von GLS-Zustellunternehmern, die im April in Mainz stattfanden. Gleichzeitig weist der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer, auf die noch ausstehenden Auseinandersetzungen hin: „ Es muss doch klar und deutlich gesagt werden, dass dies nur ein Anfang ist und eher ein Tropfen auf den heißen Tank. Es geht hier auch nicht allein um wenigstens kostendeckende Zahlungen für Paketzustellungen, sondern ebenso um unlauteren Wettbewerb und brauchbare Arbeitsbedingungen in der Branche.“
Die meisten Paketdienste erheben mit dem Paketpreis einen Zuschlag beim Absender, um die gestiegenen Kraftstoffkosten zu decken und werben auf diese Weise mit gleichbleibenden Preisen. Der Zuschlag wurde beim DPD 2005 eingeführt, um den schwankenden Kraftstoffkosten gerecht werden zu können und um auf diese Weise mit gleichbleibenden Preisen zu werben.
Er wurde aber von Anbeginn nicht an die Zustellunternehmer ausgekehrt, bei denen die wesentlichen Dieselkosten im DPD-System anfallen. Da nämlich kein Paketdienst eigene Fahrzeuge hat – Ausnahme zum Teil DHL und UPS – hätte der Zuschlag auch dort wieder ausgekehrt werden müssen, wo die Kraftstoffkosten entstehen, beim „Subunternehmer“. Das hat aber bisher mehr als fünf Jahre lang kaum ein Depot gemacht. DPD und andere haben ihr Versprechen dem Kunden gegenüber nicht eingehalten. So läuft denn auch parallel noch ein gerichtliches Klageverfahren eines DPD-Partnerunternehmers mit Unterstützung des BdKEP auf Auszahlung des gesamten, ihm zustehenden „Dieselzuschlages“ an.
Die Auseinandersetzungen sind also mit der im Ansatz erfreulichen Entscheidung des DPD, im Grundsatz einzulenken, noch nicht beendet, denn BdKEP und ISSiT haben sich auf die Fahnen geschrieben, im KEP-Gewerbe endlich für einen fairen Umgang der Systempartner zu streiten. Die Qualität der Zustellung hat auch etwas mit gerechten Vertragsverhältnissen und auskömmlichen Verdiensten zu tun. „Die Abwärtsspirale in prekäre Verhältnisse muss gestoppt werden“, gibt sich Rudolf Pfeiffer kämpferisch.
Quelle: www.bdkep.de