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Bundesnetzagentur gibt beabsichtigte Entscheidung zum Price-Cap im Postbereich bekannt / Kurth: „Hohe Qualität zu erschwinglichen Preisen“

Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung im Price Cap Verfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG (DP AG) ab 2012 in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können nun die geplante sog. Maßgrößenentscheidung kommentieren.

„Die beabsichtigte Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der Deutschen Post AG in den nächsten zwei Jahren. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Der aktuelle Entwurf ermöglicht der Deutschen Post AG die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards zu erschwinglichen Preisen“, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Durch die beabsichtigte Festsetzung einer Produktivitätsfortschrittsrate unterhalb der gegenwärtigen Inflationsrate, wird der DP AG ein moderater Preiserhöhungsspielraum zugestanden. Ob dieser im Ergebnis ausreichend sein wird, um tatsächlich Preiserhöhungen realisieren zu können und ob solche auf dem Markt durchsetzbar wären, liegt letztlich in der Verantwortung und dem Ermessen des Unternehmens selbst. Die beabsichtigte Entscheidung liegt unterhalb der von der DP AG beantragten Werte.

Die Bundesnetzagentur hat ein besonderes Augenmerk auf die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus der DP AG gerichtet. Sie soll einen Anreiz erhalten, ihr hohes Leistungsniveau im Interesse der Bürger beizubehalten. Gleichzeitig wurde mit Blick auf den Wettbewerb darauf geachtet, dass zwischen dem Brief- und dem Paketbereich sowie zwischen Privat- und Geschäftskundensegment keine Quersubventionierungen stattfinden. Da die Entwicklung der Sendungsmengen nicht valide vorhersehbar ist, sollen die Maßgrößen zunächst für zwei Jahre festgelegt werden. „Wir wollen in der Lage sein, den befürchteten Rückgang der Sendungsmengen an der Realität prüfen zu können“, sagte Kurth.

Im Price-Cap-Verfahren stellt die Bundesnetzagentur zunächst das Ausgangsentgeltniveau auf Grundlage der zurzeit genehmigten Preise fest. Danach ist die Produktivitätsfortschrittsrate zu bestimmen. Diese wurde für die nächsten zwei Jahre mit 0,6 Prozent pro Jahr festgelegt. Bei der Vorgabe der Produktivitätsfortschrittsrate sind neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung neutrale Aufwendungen zu berücksichtigen, wie sie das

Postgesetz vorsieht. Dabei handelt es sich um besondere Kosten der DP AG aus der flächendeckenden Infrastruktur und Sozialkosten sowie um Rückstellungen aus dem Bereich der Altersversorgung.

Die endgültige Price-Cap-Entscheidung wird die Ergebnisse der jetzigen Kommentierung berücksichtigen. Anschließend muss die DP AG die Preise für die einzelnen Produkte – wie z. B. für den Standardbrief oder die Postkarte – der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn sich diese in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Pressemitteilung veröffentlicht am 19.10.2011 in Dies + Das, News (In- und Ausland).
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