Leitfaden des DVPT: 2011: Weihnachtsbriefe und Pakete richtig und rechtzeitig versenden
Wer an Weihnachten Briefe oder Geschenke auf den Weg bringen will, die noch vor
Heiligabend den Empfänger erreichen sollen, ist gut beraten, diese schon in der Woche
davor aufzugeben, wenn er auf der sicheren Seite sein und Warteschlangen am Schalter
vermeiden möchte.
• Briefe innerhalb Deutschlands sollten spätestens am 22. Dezember eingeworfen werden. Einzelne bunte Briefumschläge im Standardformat können in diesem Jahr zum normalen Portopreis bei allen Briefdienstleistern aufgegeben werden. Noch 2009 hatte die Deutsche Post DHL den nächsthöheren Tarif verlangt.
• Briefe mit wertvollem Inhalt konnten mit dem „Wertbrief National“ bis zu einer Haftungssumme von 500 EUR, bei Bargeld 100 EUR, gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports versichert werden. Dieses Produkt bietet die Deutsche Post allerdings seit dem 19. November 2010 überraschend nicht mehr an, so dass lediglich die teure Variante „DHL Express versichert“ bleibt. Generell rät der DVPT e. V. vom Versand von Bargeld per Brief oder Express ab.
• Einschreiben gibt es in drei Varianten: Rückschein, Eigenhändig und Einwurf.
• Vorfrankierte Umschläge gibt es für alle gängigen Formate.
• Eine weitere Variante der Briefpost ist der „Hybridbrief“. Über Briefportale wie z.B. BW-Post, Citipost, Deutsche Post (E-Postbrief), Francotyp Postalia iab, pawisda systems, Mail to Print, PIN Mail, Arriva usw. können Angebote abgerufen werden. Dabei wird der Brief vom PC an das Portal gegeben, der Dienstleister übernimmt den Druck. Je nach Dienstleister erfolgt die Zustellung mit der Deutschen Post AG oder mit den alternativen Briefdienstleistern wie TNT Post, PIN Mail usw.
• Päckchen bis 2 kg kosten je nach Dienstleister innerhalb Deutschlands zwischen 3,90 EUR und 4,10 EUR, europaweit ca. 8,00 EUR bis 10,00 EUR, weltweit 13,00 EUR bis ca. 15,00 EUR. Wichtig: Päckchen sind nicht automatisch versichert.
Über Hermes kann man seit Anfang November Sendungen für 3,80 Euro verschicken. Dafür müssen sie den Paketschein im Internet kaufen. Wird die Paketsendung im Paketshop frankiert, kostet sie vier Euro. Als Gewicht sind höchstens 25 Kilogramm erlaubt. Hermes haftet für jede Sendung mit bis zu 50 Euro. Zudem kommt der Paketbote bis zu vier Mal an die Haustür, um das Päckchen zuzustellen. Über das Internet kann der Kunde verfolgen, wo die Sendung gerade ist. Um das Päckchen abzuschicken, müssen Kunden in einen der 14.000 Hermes Paket-Shops gehen.
• Für Pakete gibt es unterschiedliche Preise und Zustellzeiten, die jeweils im Internet abgefragt werden können. Generell sind Pakete mit ca. 500 EUR versichert. Die wichtigsten Anbieter neben DHL sind DPD, Hermes, UPS, GLS und TNT. Pakete National, ohne Aufschlag, sollten spätestens 10 Tage vor Heiligabend
aufgegeben sein. Innerhalb Europas 14 Tage. Bei einem Express-Versand verlängert sich die Frist der Einlieferung. Entsprechend höher sind aber auch die Tarife. Pakete die ins nicht-europäische Ausland versendet werden, sollte man 3 Wochen vorher dem Dienstleister übergeben. Bei Paketen ins Ausland ist wichtig zu beachten, dass unter der Adresse des Absenders möglichst in der Landessprache der Vermerk steht: „Bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender“.
• Unter dem Vergleichsportal www.posttip.de gibt es die Möglichkeit, die günstigsten Versandtarife unter den wichtigsten Paketdienstleistern abzufragen. Ebenso den nächstgelegenen Paketshop. Viele Dienstleister bieten auch einen Abholservice an. Ebenso gibt es das Angebot einer lückenlosen Verfolgung von Paketsendungen und Express-Sendungen über das Internet.
• Man sollte generell großen Wert auf die Verpackung legen. Nur wer nachweislich die Sendung ordnungsgemäß verpackt hat, kann bei Beschädigung des Inhalts den Wert erstattet bekommen. Bei Paketen, die beschädigt ankommen, sollte innerhalb einer Woche reklamiert werden. Besser ist jedoch, schon bei der Zustellung in Anwesenheit des Zustellers das Paket zu öffnen, um den Inhalt auf Schäden zu überprüfen. Danach entweder die Annahme verweigern oder ein Protokoll vom Zusteller unterzeichnen zu lassen. Die Haftung für Schäden liegt beim Paketdienst, allerdings muss der Auftraggeber, also der Absender, bei Reklamationen aktiv werden und nicht der Empfänger.
Quelle: www.dvpt.de