Beihilferückforderung der Bundesregierung auf 298 Millionen Euro festgelegt
– Umsetzung der EU-Entscheidung vom Januar unterhalb der ursprünglichen Spanne
– Konzern hatte im April bereits Klage gegen Entscheidung der EU-Kommission eingereicht
Die Bundesregierung hat heute der Deutschen Post DHL offiziell eine Beihilferückforderung inklusive Zinsen in Höhe von 298 Mio. Euro übermittelt. Damit setzt sie eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Januar 2012 um. Diese hatte 2007 ein Beihilfeverfahren eröffnet und war im Ergebnis zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Berücksichtigung der Beamtenpensionslasten bei den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur zu einer rechtswidrigen Beihilfe für die Deutsche Post geführt habe. In ihrer Entscheidung hatte die Kommission die Höhe der strittigen Beihilfen nicht festgesetzt, den Umfang zunächst jedoch in einer Spanne zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro erwartet. Die schließlich auf Basis der Entscheidung von der Bundesregierung errechnete Summe beläuft sich auf 298 Millionen Euro.
Deutsche Post DHL wie auch Bundesregierung haben mittlerweile Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission beim Europäischen Gericht eingelegt. Für das Unternehmen ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage, da in dem Verfahren von der Kommission schon früher geprüfte Sachverhalte erneut aufgegriffen wurden, mit denen sie zuvor in einem vergleichbaren Beihilfeverfahren aufgrund einer Klage des Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war. Da die Beihilfeentscheidung vom Januar nach Ansicht des Konzerns einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten kann, wird die nun zu leistende Zahlung im Jahr 2012 lediglich in der Bilanz erfasst. Somit bleibt die Ertragslage des Unternehmens sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr wie auch in den Folgejahren von der Entscheidung unberührt. Die Liquidität des Konzerns bleibt weiterhin solide.
Quelle: www.dp-dhl.de
Schlagwörter: Deutsche Post DHL