Moderate Erhöhungen der Briefpreise genehmigt – Homann: „Deutsche Post AG hat Effizienzpotenziale ausgeschöpft“
Die Bundesnetzagentur hat heute im Rahmen des Price Cap Verfahrens die Entgelte der Deutschen Post AG (DP AG) für Briefsendungen bis 1.000 Gramm genehmigt. Danach werden sich die Standardporti der DP AG im kommenden Jahr leicht erhöhen. Der Briefpreis für Sendungsmengen unter 50 Stück steigt von 55 Cent auf 58 Cent. Der Maxibrief wird 2,40 Euro statt bislang 2,20 Euro kosten. Auch im Bereich der internationalen Briefsendungen sind einzelne Preisanhebungen vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur genehmigt damit erstmals seit 15 Jahren eine Preiserhöhung bei den Standardbriefentgelten. „Seit der ersten Price Cap Entscheidung im Jahr 2001 haben wir der Deutschen Post AG Produktivitätsziele von über 20 Prozent vorgegeben, so dass trotz Inflation die Porti stabil geblieben sind. Damit liegt Deutschland bei den Briefpreisen im europäischen Mittelfeld – und dies bei einer hohen Zustellqualität. Die Deutsche Post AG hat in den letzten Jahren vorhandene Effizienzpotenziale ausgeschöpft. Somit haben wir die nachgewiesenen Kostensteigerungen bei der aktuellen Entgeltgenehmigung anerkannt“, hob Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hervor.
Die Briefpreiserhöhung trifft den privaten Briefschreiber mit durchschnittlich unter zehn Cent im Monat. „Wir halten diese moderate Preiserhöhung gegenüber dem Endkunden für vertretbar“, so Homann.
Die jetzige Entgeltgenehmigung beruht auf der sog. Maßgrößenentscheidung der Bundesnetzagentur vom November 2011, die Grundlage für die Festlegung der Porti der DP AG in den Jahren 2012 und 2013 ist. Die DP AG realisiert mit den Entgelterhöhungen die Summe der ihr für 2012 und 2013 zugestandenen Preiserhöhungsspielräume. Ob und welche Briefprodukte von Preisänderungen betroffen sind, unterliegt der unternehmerischen Entscheidung der DP AG. Nicht vom Price Cap Verfahren erfasst ist das in den letzten Jahren deutlich angestiegene Paket- und Logistikgeschäft der DP AG.
Die heutige Genehmigung gilt ab dem 1. Januar 2013 und ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Quelle: www.bnetza.de