Entgelte für Wettbewerberzugang zu Postfachanlagen genehmigt: Homann: „Weiterhin kostengünstige Angebote der Wettbewerber möglich“
Die Bundesnetzagentur hat heute die für das Jahr 2013 geltenden Entgelte für den Wettbewerberzugang zu den Postfachanlagen der Deutschen Post AG (DP AG) genehmigt.
Das Sortierentgelt wurde von bisher 5 Cent auf 3 Cent pro Sendung deutlich abgesenkt. Das Annahmeentgelt stieg aufgrund geänderter Kostenzuordnungen sowie Tariflohnsteigerungen der Annahmekräfte der DP AG von zuletzt 80 Cent auf 1,14 Euro. Damit liegt das genehmigte Entgelt hier deutlich unter dem Entgeltantrag der DP AG, die für die Sendungsannahme ein Entgelt in Höhe von 3,28 Euro beantragt hatte.
„Mit der Entgeltgenehmigung hat die Bundesnetzagentur dafür gesorgt, dass es Wettbewerbern auch zukünftig möglich ist, ihren Kunden ein kostengünstiges Angebot für die Zustellung aller Sendungen zu unterbreiten. Der Postfachzugang ist ein wichtiges Element zur Wettbewerbsförderung auf dem Postmarkt. Die jetzt genehmigten Entgelte sind angemessen und spiegeln die Kosten der Deutschen Post AG wider“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die DP AG ist verpflichtet, Wettbewerbsunternehmen die Zustellung von Sendungen, die an Postfächer adressiert sind, zu ermöglichen. Dies geschieht, indem sie die Sendungen der Wettbewerber, die bei der angeschriebenen Postfachanlage abgegeben werden, in die richtigen Postfächer einsortiert.
Für die erforderlichen Tätigkeiten steht der DP AG ein Entgelt zu, das von der Bundesnetzagentur vorab genehmigt werden muss. Das zu entrichtende Entgelt teilt sich auf in ein Annahmeentgelt, das pro Einlieferungsvorgang für die bei der Annahme erforderlichen Tätigkeiten zu zahlen ist, sowie ein sendungsbezogenes Sortierentgelt für das Einlegen ins Postfach.
Die Entgelte sind ab 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 gültig.
Quelle: www.bnetza.de
Schlagwörter: DPAG. Bundesnetzagentur