BVDW kritisiert Mindestlohnpläne der Regierung: „Mindestlohn bei Praktika gefährdet Nachwuchsqualifizierung und Fachkräfterekrutierung in der Digitalen Wirtschaft“

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Flexibilität ist in der sich rasant verändernden Internetbranche eine wirtschaftliche Notwendig­keit. Das gilt auch und insbesondere für den Bereich der Nach­wuchsqualifizierung und -rekrutierung. So machen die erfreu­lich hohen Wachstumsraten der Digitalen Wirtschaft – von denen der Arbeitsmarkt insgesamt maßgeblich profitiert – einen schnellen und flexiblen Aufbau digitaler Kernkompetenz bei Nachwuchskräften dringend erforderlich. Hier sollte, so die Forderung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., der zentralen Interessenvertretung der Unternehmen der Digitalen Wirtschaft, der Mindestlohn für alle Praktika ab zwölf Monaten greifen.

Gegen das Greifen des Mindestlohns ab drei Monaten Praktikum, bei Nicht-Pflichtpraktika sogar ab dem ersten Tag, spricht auch, dass die regulären Ausbildungswege nur sehr bedingt geeignet sind, junge Menschen gezielt für die Bedarfe der Digitalunternehmen auszubilden. Die Chance, über Praktika Qualifikationen zu gewinnen und diese anschließend beruflich und unternehmerisch zu nutzen, muss für Nachwuchskräfte und junge Unternehmen sichergestellt sein. Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesarbeitsministerin bewirkt das Gegenteil und ist besonders für die lebendige deutsche Start-up-Szene, die abseits der klassischen Industriedomänen kaum eine Lobby hat, und die mittelständisch geprägten Unternehmen kontraproduktiv.

„Das Totschlagargument ‚Generation Praktikum‘ hat längst nicht die Bedeutsamkeit, die ihr in der aktuellen Diskussion zugeschrieben wird. Praktika dienen in der Digitalen Wirtschaft nicht als Stellenersatz, sondern dem notwendigen Kompetenzerwerb junger Fachkräfte. Der Karriereeinstieg junger Nachwuchskräfte gerade bei den innovations­tragenden Start-ups und jungen Unternehmen erfolgt typischerweise über Praktika. In diesem Umfeld haben Gründer und Praktikanten vor allem die Zukunftschancen im Blick, die Entlohnung ist nachrangig. Im Zentrum stehen hier die Möglichkeiten einer qualifizierenden Mitarbeit, die frühe Übernahme von Verantwortung und dann der Wechsel in weitere Positionen, die gute berufliche Entwicklungs­möglich­keiten bieten. Diese Flexibilität erlaubt gerade der deutschen Start-up-Szene eine gewisse Risikokompensation, denn sie hat ohnehin mit schlechteren Rahmenbedingungen zu kämpfen als z.B. Start-ups in den USA. In dem vom aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen Ausnahme­zeitraum von drei Monaten ist dies nicht zu leisten. Ferner können sich insbesondere Start-ups einen Mindestlohn von 1.400 Euro monatlich in den seltensten Fällen leisten. Und gerade Start-ups geben Einblick in neue innovative Geschäftsmodelle und bieten die Chance, schnell in den qualifizierten Arbeitsmarkt hineinzukommen. Diese jungen Unternehmen und die Digitale Wirtschaft insgesamt haben einen enormen Fachkräftebedarf und dürfen durch solche Restriktionen nicht in ihrer dynamischen Entwicklung behindert werden. Eine dogmatisch bedingte Versagung einer Ausnahmeregelung für mindestens 12 Monate würde vor allem die in Deutschland endlich beginnende Kultur von Existenzgründüngen treffen, die Schaffung neuer, besonders zukunftsfähiger Arbeitsplätze gefährden und Berufseinstiegsbiografien reihenweise im Keim erstickt“, so Matthias Ehrlich, Präsident BVDW.

Quelle: www.bvdw.org

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 02.07.2014 in Dies + Das, News (In- und Ausland).
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