Bundeskabinett öffnet den Weg für weitere Portoerhöhungen
Mit dem Durchwinken des Referentenentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium der „Erste Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV)“ am 29.04.2015 macht das Bundeskabinett einen denkwürdigen Schritt zu weiteren Portoerhöhungen durch die Deutsche Post AG. Nachdem sich Verbraucher und Unternehmen neuerdings mit jährlich wechselnden Portoerhöhungen im höchst profitablen Standardbrief abfinden müssen, wäre im Falle einer endgültigen Umsetzung der Verordnung der Weg frei, um in noch kürzeren Zeitabständen noch größere Preissprünge durchsetzen zu können. Ein Verweis auf die Risiken der künftigen Auslastung der Netzkosten im Wettbewerbsdruck durch digitale Übertragungswege ist kein belastbares Argument, weil das marktbeherrschende Unternehmen mit eigenen Produkten bereits heute ein wesentlicher Teilnehmer am digitalen Markt ist.
Eine Reihe Rechtsverfahren hat schon in der Vergangenheit aufgezeigt, dass bei unverändert hoher Ertragsschöpfung die Gefahr steigt, dass diese Mittel zur Quersubventionierung eingesetzt werden können und damit den Wettbewerb stören. Ein durch das wachsende E-Commerce-Geschäft erhöhtes Paketaufkommen benötigt anstelle eines undurchsichtigen Preiskampfes endlich eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Transportwege, das die Deutsche Post/DHL zwar immer wieder fordert, aber nichts dazu unternimmt.
Die an der Ressortabstimmung für die PEntg-Verordnung beteiligten Bundesministerien sollten sich die Marktsituation vor ihrer Zustimmung genau ansehen.
Quelle: www.dvpt.de
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