Datenschutz: Ein Wettbewerbsvorteil für den Onlinehändler?
Um dem Konsumenten bei seinen Einkäufen im Internet optimalen Schutz zu bieten, wurde mehrgleisig ein Rechtsrahmen geschaffen, in dem alle Regeln des Onlinehandels detailliert ausgearbeitet sind. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Vorschriften regelmäßigen Änderungen unterliegen, da die weltweite Digitalisierung in rascher Folge voranschreitet. So wurden im vergangenen Jahr die Vorschriften zur Auskunftspflicht und zum Rücktrittsrecht weiter verschärft. Seit dem 1. Januar 2016 sind Unternehmen gehalten, auch die General Data Protection Regulation, kurz GDPR, auf Deutsch Datenschutz-Grundverordnung, zu berücksichtigen.
Während zahlreiche Vorschriften bis vor kurzem noch national ausgerichtet waren, was deren Anwendung für grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen nicht gerade erleichterte, bezweckt die Datenschutz-Grundverordnung die Standardisierung der Datenverarbeitung innerhalb der EU. Es werden aber auch einige Neuerungen aufgenommen. Eine bedeutsame Auswirkung der neuen Richtlinie ist, dass Konsumenten wieder Kontrolle auf ihre persönlichen Daten ausüben können. Internethändler müssen sich dadurch der großen Herausforderung stellen, ihre Datenverwaltung gründlich zu analysieren. Wer diese Aufgabe gut bewältigt, kann sich sofort klar und deutlich von der Konkurrenz abheben. Wer Wachstum generieren will, muss schließlich das Vertrauen der Onlinekäufer gewinnen. Dabei spielen die sichere und transparente Datenerhebung und -nutzung eine sehr wichtige Rolle.
Digitaler Schutz
Was genau versteht man unter der Datenschutz-Grundverordnung? Die Verordnung ersetzt die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, weil diese nicht länger für eine digitale Welt ausreicht. Außerdem wirkt sie sich darauf aus, wie Unternehmen mit den personenbezogenen Daten der Konsumenten umgehen müssen. Diese neue Datenschutzrichtlinie gilt nicht nur für Unternehmen, die in der EU ansässig sind, sondern weltweit für alle Unternehmen, die Daten von EU-Konsumenten besitzen. Gerade in den Bereichen, die in der Richtlinie mit „Datenübertragbarkeit“ und „Datenlöschung“ bezeichnet werden, stehen große Änderungen an. Beim erstgenannten Begriff geht es darum, dass Konsumenten auf Wunsch eine klare Übersicht über die personenbezogenen Daten erhalten, die ein Unternehmen von ihnen besitzt. Der zweite Begriff beinhaltet, dass Daten von Konsumenten, die dies wünschen, gelöscht werden. Darüber hinaus müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden, auch den Betroffenen, und Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern müssen ab sofort einen Datenschutzbeauftragten einstellen. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, droht eine Geldstrafe, die bis zu 5 Prozent des Gesamtumsatzes betragen kann. Die europäischen Behörden sehen eine zweijährige Übergangsfrist vor, damit Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.
Auswirkungen auf den Internethandel
Die einschneidendste Veränderung ist ohne Zweifel die Verpflichtung, den Konsumenten um eine freiwillige, ausdrückliche und unmissverständliche Genehmigung zu bitten, personenbezogene Daten erheben und nutzen zu dürfen. Unter personenbezogenen Daten versteht man im Übrigen mehr als nur Name und Anschrift. Auch Mitteilungen zum körperlichen, geistigen, wirtschaftlichen oder sozialen Zustand der Einzelperson zählen dazu.
Die Datenschutz-Grundverordnung wird Internethändlern daher noch große Sorgen bereiten, weil das kundenorientierte Marketing für sie von größter Bedeutung ist. Zahlreiche Internetunternehmen setzen Datamining und Profilerstellung ein, um neue Geschäfte und neues Wachstum zu schaffen. Damit drohen sie nun gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen. Auch die Verpflichtung, eine ausdrückliche Genehmigung einzufordern, sogar für die Erhebung und Nutzung nicht sensibler Daten, stellt die Unternehmer vor zusätzliche Probleme. Onlinehändler wären gut beraten, sich umgehend gründlich über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf ihre Datenverwaltung zu informieren. Nicht nur zur Vermeidung von Geldstrafen, sondern auch, und das ist noch viel wichtiger, um dem Verbraucher klarzumachen, dass der Datenschutz sehr ernst genommen wird. Onlinehändler sollten ihre Kunden gründlich darüber informieren, wie sie ihre Datenverwaltung der neuen Datenschutz-Grundverordnung anpassen werden, damit der Kunde eine klare und bewusste Entscheidung treffen kann. So könnte der Datenschutz in den nächsten Jahren zu einer äußerst effektiven strategischen Waffe im Kampf um Kunden werden.
Quelle: www.landmarkglobal.com
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