E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen ist beschlossene Sache: Neopost zum jüngst verabschiedeten deutschen E-Rechnungs-Gesetz
Am 13.07.2016 hat das Bundeskabinett das E-Rechnungs-Gesetz verabschiedet. Dieses setzt die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten – unabhängig vom Rechnungsbetrag. Für Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt diese Regelung ab dem 27.11.2018, für alle anderen Bundesbehörden ab dem 27.11.2019. Dann haben -Unternehmen einen Anspruch darauf, die Rechnungsstellung an die jeweilige Einrichtung elektronisch abzuwickeln.
Das neue Gesetz markiert einen wichtigen Meilenstein in Sachen E-Government und ebnet den Weg für Entbürokratisierung und Kostensenkung. Einerseits durch die Möglichkeit vollelektronischer, medienbruchfreier Prozesse. Andererseits durch die Minimierung von Sach- und Bearbeitungskosten. Offiziellen Hochrechnungen zufolge sollen allein die E-Rechnungssteller insgesamt bis zu 11 Millionen Euro pro Jahr einsparen können. Hinzu kommt ein immenses Sparpotenzial seitens der öffentlichen Hand.
Bei deutschen Firmen dürfte das neue Gesetz auf großes Interesse stoßen. Denn wie die meisten europäischen Unternehmen (laut Eurostat 45–65 %) haben viele von ihnen öffentliche Auftraggeber. Zudem könnte die E-Rechnung für öffentliche Aufträge hierzulande bald Pflicht werden – analog zu Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Spanien und Schweden. Das zu entscheiden obliegt der Bundesregierung, und das neue Gesetz autorisiert sie, Entsprechendes zu regeln. Dass die E-Rechnungs-Pflicht kommt, ist mehr als wahrscheinlich.
Momentan offen ist noch die Frage nach dem Rechnungsformat. Die EU schreibt strukturierte Formate vor, die sich automatisiert verarbeiten lassen und bestimmte inhaltliche sowie syntaktische Anforderungen erfüllen. Grundlage ist ein EU-einheitlicher Standard, der noch entwickelt wird und mit nationalen Rechnungsnormen kompatibel sein soll. Mit Blick darauf wird in Deutschland gerade an der „XRechnung“ gearbeitet. Damit soll ein Standardformat verfügbar werden, das den E-Rechnungs-Vorgaben der EU und dem Bedarf hiesiger Behörden gleichermaßen gerecht wird.
Was genau bedeutet diese Entwicklung für die Unternehmen in Deutschland?
Eine sehr große Anzahl von Unternehmen liefert Dienstleistungen und Produkte an öffentliche Auftraggeber jeder Art. Unabhängig davon, wie hoch der Auftragswert ist: Künftig wird der Schritt hin zur E-Rechnung sehr interessant. Und im Fall einer Verpflichtung wie z. B. in Österreich, Rechnungen ausschließlich elektronisch einzureichen, benötigen Unternehmen aller Größen und Branchen eine flexible Lösung
Günter Kaiser, Vertriebs- und Marketingdirektor der Neopost GmbH & Co. KG, über die Rolle von Neopost: „Seit Jahren engagieren wir uns für die E-Rechnung, auch als Mitglied im VeR. Das neue Gesetz freut uns sehr, zumal wir Unternehmen eine schnelle, investitionsfreie Lösung bieten können, die ihnen alle technischen Belange abnimmt. Auch, wenn es um gesetzlich vorgeschriebene Formate geht, erfüllt Neopost alle Anforderungen. Unsere Kunden können schon heute sicher sein: Egal wie die deutsche Formatvorschrift aussieht, sie wird ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das haben wir schon mehrfach unter Beweis gestellt: ob bei der E-RECHNUNG.GV.AT in Österreich oder beim E-Rechnungs-Versand an Behörden anderer EU-Länder. Unsere Kunden profitieren von einem starken Netzwerk, in dem Neopost mit seinen Partnern organisiert ist, unter anderem der Bundesdruckerei und der DATEV. Darüber hinaus wissen wir als langjähriger Anbieter von Postverarbeitungsmaschinen: Unternehmen haben in ihrer Ausgangspost einen Dokumentenmix, der in Teilen immer noch als klassischer Brief verschickt wird. Genau dieses Problem lösen wir für unsere Kunden. Und zwar so dynamisch, dass die Umsetzung aller kommenden Anforderungen bereits heute abgedeckt ist. So bleiben unsere Kunden nicht nur in alle Richtungen flexibel, sondern sind auch technisch wie rechtlich auf der sicheren Seite.“
Quelle: https://mail.quadient.com/de/homepage
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