Quickmail begrüßt Bericht zum Postgesetz und kritisiert Festhalten am Briefmonopol

Der Bundesrat hat heute den „Bericht über die Evaluation des Postgesetzes“ veröffentlicht, mit dem untersucht wird, ob die Ziele des 2012 in Kraft getretenen neuen Postgesetzes erreicht wurden. Quickmail, der einzige private Briefdienstleister der Schweiz, begrüßt die Empfehlungen des Berichts im Grundsatz.

Quickmail-Geschäftsführer Bernard Germanier erklärt, der Handlungsbedarf bei wichtigen Themen sei erkannt:

– „Ein kostengerechter Preis für den Zugang zu den Postfächern der Post, wird uns ermöglichen, endlich auch Empfänger mit Postfächern zu erreichen.

– Eine Verpflichtung der Post, Sendungen für Häuser mit unzugänglichen Briefkästen für Wettbewerber zu befördern, wird der Post den Anreiz nehmen, immer mehr Schlüssel für solche Häuser zu akzeptieren.

– Ein Verbot von Koppelungsrabatten wird dazu führen, dass Kunden, die private Anbieter nutzen, nicht länger von der Post durch Streichung von Rabatten bestraft werden.“

Nun müssten diese Empfehlungen aber auch rasch durch die Anpassung der Postverordnung und des Postgesetzes umgesetzt werden, so Germanier.

Bedauert wird seitens Quickmail, dass der Bundesrat an seiner im Herbst 2015 ausgesprochenen Empfehlung festhält, das Restmonopol der Post zu verlängern. „Der Bericht des Bundesrates drückt sich erneut um die Frage, welchen Einfluss die Aufhebung des Monopols auf die finanzielle Situation der Post hätte – aus unserer Sicht nämlich fast keine.“ Leider habe der Bundesrat nicht erkannt, dass es sich beim Briefmonopol um eine völlig veraltete Konstruktion handele.

Quelle: www.quickmail-ag.ch

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 11.01.2017 in Briefdienste, News (In- und Ausland).
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