DSGVO tritt in Kraft: Neopost ist bereit!
Wenn heute die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft tritt, sind viele Anbieter und Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Als einer der führenden Anbieter auf dem deutschen Markt hat die Neopost GmbH & Co. KG unter www.neopost.de/DSGVO deshalb eine umfas-sende Informationssammlung zur datenschutzgerechten Dokumenten- und Postbearbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt. Doch auch intern haben die Kommunikations-, Transport- und Postbearbeitungsspezialisten aus München ihre „Hausaufgaben“ in Sachen DSGVO und Datenschutz ge-macht – und das nicht erst seit gestern.
Höchste Ansprüche an Datenschutz und Datensicherheit
Dass Datenschutz bei Neopost seit jeher einen ganz besonderen Stellenwert besitzt, liegt in der Natur und dem Selbstverständnis als einem der führenden Anbieter ausgereifter Kommunikations- und Transportlösungen, wie Geschäftsführer Simone Rizzo erklärt: „Als innovativer Technologie- und Servicedienstleister fühlen wir uns dem Datenschutz nicht nur besonders verpflichtet, sondern denken im Sinne unserer Kunden immer auch einen Schritt voraus. So haben wir uns bereits im Jahr 2016, als die neue EU-Datenschutzverordnung das Europäi-sche Parlament passierte, mit den weitreichenden Konsequenzen der zukünftigen Regelungen befasst.“
Ein Wissens- und Vorbereitungs-Vorsprung, der sich jetzt nicht nur bei der internen Umsetzung der strengen DSGVO-Vorgaben für Neopost bezahlt macht. Auch die leistungsfähigen Dokumentenmanagement- und Postbe-arbeitungslösungen des international renommierten Technologiekonzerns werden schon seit geraumer Zeit im Sinne der DSGVO neu- und weiterentwickelt. Das Ergebnis: Sowohl bestehende als auch zukünftige Kunden profitieren von ausgeklügelten Neopost-Lösungen, die den DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Kunden- und Mitarbeiterdaten schon heute gekonnt unterstützen.
Senden, empfangen, verbinden – mit Lösungen, ausgerichtet auf die DSGVO
So decken durchdachte Lösungen und Produkte wie Mail4Business (M4B) von Neopost nicht nur alle möglichen Wege der Dokumenten- und Postbearbeitung ab. Sie erfüllen auch schon heute alle wesentlichen Anforderun-gen der EU-Datenschutz-Grundverordnung – und sind damit perfekt geeignet für alle, die ein „Rundum-sorglos“-Paket zum Empfangen und Verschicken von Briefpost in physischer wie auch digitaler Form im Einklang mit der DSGVO nutzen wollen. Unabhängig davon, ob es „lediglich“ um die (inhouse) Produktion klassischer Briefe, die hybride Verarbeitung mit ausgelagerter Produktion und Versand oder eine volldigitale Lösung in Form von PDF-Dokumenten oder sogar strukturierten Datensetzen geht.
Mit gutem Beispiel voran: Datenschutz bei Neopost
Neben der DSGVO-konformen Ausgestaltung des eigenen Produkt- und Dienstleistungsportfolios hat Neopost frühzeitig dafür gesorgt, auch selbst die strengen Vorgaben der europäischen Datenschutznovelle umzusetzen – oder besser gesagt: entsprechend anzupassen. Schließlich verfügte der erfahrene Technologiekonzern auch schon vor Bekanntgabe der einheitlichen europäischen Schutzbestimmungen über eine stringente, konzernei-gene Datenschutzorganisation. Diese ging sogar vielfach deutlich über das vorgeschriebene Schutz- und Sicherheitsniveau hinaus.
So stellen neben dem offiziell bestimmten, deutschen Datenschutzbeauftragten gleich mehrere europäische Datenschutzverantwortliche des international agierenden Konzerns sicher, dass alle nötigen technischen wie auch organisatorischen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen wurden – und permanent überwacht werden.
Entsprechende, neu gefasste Verträge zur Auftragsverarbeitung (ehemals „Auftragsdatenverarbeitung“) mit den ausgesuchten, geprüften Technologie- und Servicepartnern von Neopost, eine detaillierte interne Verarbeitungsdokumentation sowie eine umfassende Datenschutzfolgeabschätzung runden das hohe Maß an Sicherheitsvorkehrungen ab.
Wenn heute die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft tritt, sind viele Anbieter und Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Als einer der führenden Anbieter auf dem deutschen Markt hat die Neopost GmbH & Co. KG unter www.neopost.de/DSGVO deshalb eine umfas-sende Informationssammlung zur datenschutzgerechten Dokumenten- und Postbearbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt. Doch auch intern haben die Kommunikations-, Transport- und Postbearbeitungsspezialisten aus München ihre „Hausaufgaben“ in Sachen DSGVO und Datenschutz gemacht – und das nicht erst seit gestern.
Höchste Ansprüche an Datenschutz und Datensicherheit
Dass Datenschutz bei Neopost seit jeher einen ganz besonderen Stellenwert besitzt, liegt in der Natur und dem Selbstverständnis als einem der führenden Anbieter ausgereifter Kommunikations- und Transportlösungen, wie Geschäftsführer Simone Rizzo erklärt: „Als innovativer Technologie- und Servicedienstleister fühlen wir uns dem Datenschutz nicht nur besonders verpflichtet, sondern denken im Sinne unserer Kunden immer auch einen Schritt voraus. So haben wir uns bereits im Jahr 2016, als die neue EU-Datenschutzverordnung das Europäische Parlament passierte, mit den weitreichenden Konsequenzen der zukünftigen Regelungen befasst.“
Ein Wissens- und Vorbereitungs-Vorsprung, der sich jetzt nicht nur bei der internen Umsetzung der strengen DSGVO-Vorgaben für Neopost bezahlt macht. Auch die leistungsfähigen Dokumentenmanagement- und Postbearbeitungslösungen des international renommierten Technologiekonzerns werden schon seit geraumer Zeit im Sinne der DSGVO neu- und weiterentwickelt. Das Ergebnis: Sowohl bestehende als auch zukünftige Kunden profitieren von ausgeklügelten Neopost-Lösungen, die den DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Kunden- und Mitarbeiterdaten schon heute gekonnt unterstützen.
Senden, empfangen, verbinden – mit Lösungen, ausgerichtet auf die DSGVO
So decken durchdachte Lösungen und Produkte wie Mail4Business (M4B) von Neopost nicht nur alle möglichen Wege der Dokumenten- und Postbearbeitung ab. Sie erfüllen auch schon heute alle wesentlichen Anforderun-gen der EU-Datenschutz-Grundverordnung – und sind damit perfekt geeignet für alle, die ein „Rundum-sorglos“-Paket zum Empfangen und Verschicken von Briefpost in physischer wie auch digitaler Form im Einklang mit der DSGVO nutzen wollen. Unabhängig davon, ob es „lediglich“ um die (inhouse) Produktion klassischer Briefe, die hybride Verarbeitung mit ausgelagerter Produktion und Versand oder eine volldigitale Lösung in Form von PDF-Dokumenten oder sogar strukturierten Datensetzen geht.
Mit gutem Beispiel voran: Datenschutz bei Neopost
Neben der DSGVO-konformen Ausgestaltung des eigenen Produkt- und Dienstleistungsportfolios hat Neopost frühzeitig dafür gesorgt, auch selbst die strengen Vorgaben der europäischen Datenschutznovelle umzusetzen – oder besser gesagt: entsprechend anzupassen. Schließlich verfügte der erfahrene Technologiekonzern auch schon vor Bekanntgabe der einheitlichen europäischen Schutzbestimmungen über eine stringente, konzerneigene Datenschutzorganisation. Diese ging sogar vielfach deutlich über das vorgeschriebene Schutz- und Si-cherheitsniveau hinaus.
So stellen neben dem offiziell bestimmten, deutschen Datenschutzbeauftragten gleich mehrere europäische Datenschutzverantwortliche des international agierenden Konzerns sicher, dass alle nötigen technischen wie auch organisatorischen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen wurden – und permanent überwacht werden.
Entsprechende, neu gefasste Verträge zur Auftragsverarbeitung (ehemals „Auftragsdatenverarbeitung“) mit den ausgesuchten, geprüften Technologie- und Servicepartnern von Neopost, eine detaillierte interne Verarbeitungsdokumentation sowie eine umfassende Datenschutzfolgeabschätzung runden das hohe Maß an Sicherheitsvorkehrungen ab.
Quelle: https://mail.quadient.com/de/homepage
Schlagwörter: Neopost