Monopolkommission bestätigt: Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist ein Irrweg
In seinem gestern vorgestellten Gutachten spricht sich die Monopolkommission eindeutig gegen ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Medikamenten (Rx-Medikamente) aus. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen und seine Pläne für ein entsprechendes Verbot endgültig aufgegeben.
Die Pläne für ein Rx-Versandverbot sind ein Irrweg und dürfen nicht weiterverfolgt werden. Das am 3. Juli 2018 vorgestellte Gutachten der Monopolkommission spricht sich mit klaren Worten gegen das von CDU, CSU und SPD geplante Versandverbot aus. Nach der Einschätzung der Monopolkommission ist der Versandhandel mit Medikamenten ein wichtiger Baustein der Versorgungsstruktur. Einem Verbot stünden erhebliche europarechtliche Bedenken entgegen. „Die Aussage könnte deutlicher nicht sein. Auch nach der Einschätzung der Monopolkommission muss auf ein Rx-Versandverbot verzichtet werden“, macht Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh), deutlich. „Auch die Monopolkommission sieht für einen derart schwerwiegenden Eingriff in den Markt und die Berufsfreiheit der Versandapotheker sowie die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten nicht im Ansatz eine Rechtfertigung“, ergänzt Wenk-Fischer. Es ist schlicht falsch, die durch den Europäischen Gerichtshof gestatteten Rx-Boni mit der grundsätzlichen Frage des Rx-Versandverbotes zu verknüpfen. Für die Patientinnen und Patienten stehen nicht Preisnachlässe, sondern eine schnelle, diskrete und unkomplizierte Versorgung mit Medikamenten im Vordergrund.
Nicht eines der von den Befürwortern eines Verbots vorgebrachten Argumente hält bei genauerem Hinsehen stand. Die Politik muss die seitens der Monopolkommission vorgebrachten Argumente ernst nehmen. Alles andere käme einem Affront dieses Gremiums gleich. Auch die Monopolkommission bestätigt, dass der Versandhandel mit Medikamenten eine wichtige ergänzende Funktion für die Versorgung der Bevölkerung darstellt. Im Fokus muss die Versorgungssicherheit stehen – nur das Nebeneinander der unterschiedlichen Versorgungswege wird den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie etwa dem demographischen Wandel und oder abnehmenden lokalen Versorgungsstruktur gerecht werden. Anstatt der rückwärtsgewandten Lobby der stationären Apotheker weiter hinterherzulaufen, müssen endlich die Interessen der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt des politischen Handels stehen. Dann aber ist für ein Verbot kein Raum mehr.
Quelle: www.bevh.org
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