Generationenvertrag von Deutsche Post DHL Group: rund 25.500 Mitarbeiter nutzen das Programm zur Altersteilzeit
– Neu: Altersteilzeit jetzt ab 55 Jahre – statt bisher 59 Jahre – möglich
Der Generationenvertrag von Deutsche Post DHL Group ist ein einzigartiges Modell zur Gestaltung und zur Ermöglichung altersgerechten Arbeitens. Momentan nutzen rund 4.200 tarifliche Mitarbeiter das Modell und arbeiten bis zu sechs Jahre vor Rentenbeginn reduziert weiter. Insgesamt haben sich bereits rund 25.500 Kolleginnen und Kollegen für den Generationenvertrag entschieden und bauen ihr Zeitwertkonto auf. Im Jahr 2018 allein haben sich wieder rund 2.150 Mitarbeiter für eine Teilnahme entschieden.
„Unseren Generationenvertrag nutzen heute bereits rund 25.500 Kolleginnen und Kollegen und sorgen so für ein altersgerechtes Arbeiten in ihrem Beruf vor. Ich freue mich sehr, dass wir beabsichtigen die Altersteilzeit jetzt bereits ab dem Alter 55 Jahre anzubieten. So können Arbeitnehmer noch frühzeitiger mit einer Entlastung in ihrem körperlich herausfordernden Beruf rechnen,“ sagt Thomas Ogilvie, Personalvorstand und Arbeitsdirektor Deutsche Post DHL Group.
Der Generationenvertrag wurde gemeinsam mit dem Sozialpartner Verdi von Deutsche Post DHL Group entwickelt und war 2011 deutschlandweit ein einzigartiges Modell. Heute ist das Durchschnittsalter der Teilnehmer 52 Jahre, der jüngste Teilnehmer ist 19 Jahre alt. Etwa 66% der Teilnehmer arbeiten in der Zustellung, rund zwei Drittel sind Frauen.
Der Generationenvertrag ermöglicht es älteren Arbeitnehmern in körperlich anstrengenden Berufen bis zu ihrer Regelaltersgrenze zu arbeiten. Durch die körperliche Belastung insbesondere in der Berufsgruppe der Postboten und Paketzusteller, kann eine Entlastung unter anderem durch eine Reduktion der Arbeitszeit erreicht werden. Dies soll nun für bis zu 10 Jahre, beginnend ab 55 Jahre ermöglicht werden.
Die Finanzierung des Generationenvertrags basiert auf drei Säulen: dem angesparten Zeitwertkonto des Arbeitnehmers, in das vor Beginn der Altersteilzeit Entgeltbestandteile eingebracht werden müssen, einer arbeitgeberfinanzierten Aufstockung abhängig vom vorherigen Nettogehalt sowie einem Demografiefonds, in den alle Arbeitnehmer einzahlen. Aus diesem wird das Gehalt in der Altersteilzeit zusätzlich einkommensabhängig aufgestockt, so dass die Teilnehmer insgesamt zwischen 79 und 87 Prozent des letzten Nettogehalts bekommen. Sowohl der Mindestumfang des einzubringenden Zeitwertkontos als auch die kollektive Einzahlung in den Demografiefonds bleiben unverändert, so dass die Verlängerung der Altersteilzeit keine Belastung für die Teilnehmer mit sich bringt.
Der Generationenvertrag wurde 2013 mit dem „Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft“ in der Kategorie „Innovative Personalkonzepte“ ausgezeichnet.
Quelle: www.dpdhl.com
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