BdKEP und KEP Wirtschaftsdienst GmbH starten Neuwagen-Anschlussgarantie bis 450.000 km
Die Anschaffung von Nutzfahrzeugen gehört zu den wichtigsten Investitionsent-scheidungen in KEP Unternehmen. Die Einkaufskonditionen sowie die laufenden Kosten beeinflussen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erheblich. Zum Schutz vor unvorhersehbaren oder nicht geplanten Reparaturkosten nach Ablauf der Herstellergarantie bietet der BdKEP in Zusammenarbeit mit der KEP Wirtschaftsdienst GmbH die Neuwagen – Anschlussgarantie „BdKEP – GARANTIE 250 / 450“ über die mobile GARANTIE Deutschland GmbH an.
Die mobile GARANTIE Deutschland ist dem Garantiesektor seit über 20 Jahren verbunden. Eine einfache, flexible Produktgestaltung für alle Sparten mit zunehmender Fokussierung auf den B2B-Markt und kundenindividuelle Lösungen gehören zu den Stärken der mobile GARANTIE Deutschland. Dank der hohen Servicebereitschaft, Zuverlässigkeit, Qualität und Transparenz pflegt die mobile GARANTIE Deutschland ein partnerschaftliches Verhältnis zu Kunden und Partnern, und durch ihre Unabhängigkeit bewahrt die sie zu jeder Zeit ihre Handlungsfähigkeit.
Die „BdKEP – GARANTIE 250 / 450“ bietet eine umfangreiche Baugruppen- und Teileabsicherungen für Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Kraftstoffanlage, Turbo, Elektroauto/-systeme sowie dazugehörige periphere Systeme über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten nach Ablauf der Herstellergarantie oder die gewählte Gesamtlaufleistung, 250.000 KM bzw. 450.000 KM, an. Die Deckung der Materialkosten staffelt sich nach den Gesamtlaufleistungen von 100% bis hin zu 40% bei 450.000KM. Lohnkosten werden im garantiegedeckten Schadensfall immer zu 100% übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 250 €. Voraussetzung für den Abschluss der „BdKEP – GARANTIE 250 / 450“ ist, dass das jeweilige Fahrzeug über die Rahmen-/ Lieferabkommen der KEP-Wirtschaftsdienst GmbH bezogen wird bzw. wurde.
Sie kann für Fahrzeuge der Marken abgeschlossen werden, für die Rahmenabkommen mit KEP Wirtschaftsdienst Sonderkonditionen bestehen. Eine Übersicht ist auf der BdKEP Seite zu finden. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Die Fahrzeuge können bis 4,9 Tonnen Gesamtgewicht haben sowie mit maximal 6 Zylindern ausgestattet sein. Sie muß bis spätestens 180 Tage nach Erstzulassung abgeschlossen werden. Der einmalige Beitrag für diese Neuwagen – Anschlussgarantie beträgt 998,- € bei 250.000 KM und 1.299, – € bei 450.000 KM Gesamtlaufleistung. Der Beitrag enthält schon die Versicherungssteuer und kann auch in 6 oder 12 Monatsraten gezahlt werden.
Andreas Schumann, Vorsitzender des BdKEP dazu: „Mit der „BdKEP- GARANTIE 250/450“, ist es gelungen, die BdKEP-Vorteilswelt um einen wichtigen Baustein zu erweitern.“ So profitieren Mitglieder nicht nur bei der Anschaffung von Fahrzeugen, sondern auch während deren Nutzung von den Verbandsvorteilen. „Durch die „BdKEP – GARANTIE 250/450“ können wir außerdem die Zusammenarbeit mit den Herstellern ausbauen und festigen“, so Schumann weiter. Informationen zum genauen Leistungsumfang des Garantiesystems sowie den Konditionen sind auf den Webseiten der BdKEP Vorteilswelt und KEP-WIDI.de zu finden.
Quelle: www.bdkep.de
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