Doll + Leiber kooperiert mit ecosio InterComElektronische Rechnungslegung ab 27.11. verpflichtend
Laut „E-Rechnungs-Gesetz“ sind ab dem 27. November 2020 alle Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen zu öffentlichen Aufträgen elektronisch auszustellen und zu versenden. Um ihren Kunden die Umsetzung der Richtlinie zu vereinfachen, kooperiert die Doll + Leiber GmbH mit der ecosio InterCom GmbH aus München: „Durch die Partnerschaft sind die Nutzer unseres Transportmanagementsystems in der Lage, die Rechnungsstellung wie gewohnt über intertrans durchzuführen. Der ecosio Integration Hub sorgt als Plattform im Hintergrund dafür, dass die elektronische Rechnungslegung gesetzeskonform und sicher erfolgt“, sagt Albert Doll, Geschäftsführer der Doll + Leiber GmbH.
Konform mit Datenaustauschformaten wie XRechnung und ZUGFeRD
Ausgehende Rechnungen erzeugen die Anwenderunternehmen in intertrans oder einem anderen Buchungssystem. Über eine Schnittstelle nimmt der ecosio Integration Hub die Rechnung entgegen. Auf Basis von Sender, Empfänger und Dokumenttyp ermittelt die ecosio-Lösung das gewünschte Zielformat und das Übertragungsprotokoll. Anschließend überträgt das System die Rechnung ins richtige Format und stellt sie als E-Rechnung mit Buchungsdatensatz an den Empfänger zu. Dabei erfolgt der gesamte Prozess automatisiert. Geht eine Rechnung beim intertrans-Nutzer ein, konvertiert der Integration Hub sie vorher in das zentrale Importformat des Buchungssystems.
Der ecosio Integration Hub kann alle gängigen Datenaustauschformate verarbeiten. Dazu gehören auch XRechnung und das in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschformat ZUGFeRD. Dieses erleichtert es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die elektronische Rechnungslegung umzusetzen. Beide Anwendungen sorgen dafür, dass die Rechnung nicht nur elektronisch sicher versendet wird, sondern dass dabei auch ein Buchungsdatensatz übermittelt wird, der sich maschinell weiterverarbeiten lässt.
Elektronische Rechnungslegung europaweit
Die gesetzliche Vorgabe, die Ende November in Kraft tritt, geht auf eine europäische Richtlinie zurück und wurde mit dem „E-Rechnungs-Gesetz“ in deutsches Recht umgesetzt.
Die Einführung der elektronischen Rechnungslegung erfolgt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Ziel ist es, den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung zu senken.
Quelle: www.dollundleiber.de
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