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E-Rechnungs-Pflicht in Frankreich ab 2024

Ermächtigung der Europäischen Kommission öffnet Frankreich den Weg hin zur elektronischen B2B-Rechnungspflicht

Mit der sehnlichst erwarteten Ermächtigung durch die Europäische Kommission vom 25. Januar 2022 ist es nun auch in Frankreich bald soweit: Der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen wird ab 2024 schrittweise zur digitalen Pflicht. 

Die Grande Nation zieht damit im Kampf gegen den milliardenschweren Umsatzsteuerbetrug mit dem bisherigen europäischen „Musterschüler“ Italien gleich. Auch Belgien und die Niederlande wollen möglichst schnell folgen – und auch in Deutschland nimmt die politische wie öffentliche Diskussion immer mehr an Fahrt auf.

Deutschland könnte von Italien und Frankreich lernen

Dabei kann VeR-Vorstand Ivo Moszynski der Situation durchaus positives abgewinnen. Mehr noch, könnten sich die aktuellen Entwicklungen bei unseren europäischen Nachbarn mittelfristig gar in einer extrem steilen Lernkurve bezahlt machen:

„Auch hierzulande haben Wirtschaft, Wissenschaft und Politik inzwischen längst erkannt, dass der elektronische Rechnungsaustausch nicht nur schnell, sicher und kostengünstig ist. Er eignet sich auch ganz hervorragend dazu, den milliardenschweren Mehrwertsteuerbetrug durch Etablierung eines digitalisierten Meldesystems nachhaltig einzudämmen“, erklärt der VeR-Experte. Uneinig sei man sich aber allenthalben noch bei der Frage, welches Übermittlungsmodell wohl am besten für den deutschen Bedarf geeignet sei.

Ein Streitpunkt, dessen Beantwortung man mit dem digitalen Vorstoß der französischen Nachbarn nun auch hierzulande einen großen Schritt näher kommen dürfte. Denn anders als in Italien, das mit dem ausschließlichen Rechnungsaustausch über eine zentrale Staatsplattform auf das sogenannte „V-Modell“ setzt, dürfte Frankreich aller Voraussicht nach zu einem etwas offeneren Ansatz hin tendieren. In einem sogenannten „Y-Modell“ könnten französische Unternehmen ihre digitalen Rechnungen dann neben der öffentlichen Plattform wohl auch weiterhin über etablierte privatwirtschaftliche E-Invoicing-Lösungen austauschen.

Ein direkter Vergleich der beiden Ansätze könnte der deutschen Digitalisierungsstrategie daher deutlich mehr Profil und Orientierung verleihen – und damit das im Koalitionsvertrag ausgerufene Ziel der „Einführung eines elektronischen Meldesystems“ für Deutschland spürbar vorantreiben.

VeR-Vorstand Stefan Groß erklärt dazu: „Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche begrüßen wir das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zur Einführung eines einheitlich geregelten, digitalen Systems zum Austausch von Rechnungs- und Mehrwertsteuerinformationen in Deutschland. Bei aller Euphorie empfehlen wir jedoch nachdrücklich, aus den Eindrücken und Erfahrungen unserer europäischen Partnerländer – allen voran Italien und Frankreich – zu lernen, um in erster Linie auch die Wirtschaft mitzunehmen, ohne dabei weitere Bürokratie aufzubauen.“

Der VeR plant zu diesem Zweck die Schaffung einer branchen- und stakeholderübergreifenden Diskussionsplattform, welche insbesondere die Überlegungen und Erfahrungen der europäischen Nachbarländer in die Diskussion einbeziehen soll. Dieser digitale „Round Table elektronisches Meldesystem“ soll federführende Köpfe, Experten und Entscheider aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Technik etwa im Rahmen des Berliner E-Rechnungs-Gipfels im Juni 2022 zusammenbringen und den im Koalitionsvertrag mehrfach betonten Austausch zwischen Praxis, betroffenen Kreisen, Verwaltung und Politik vorantreiben.

VeR-Studie: Italienisches Modell als „Blaupause“?

Durchgeführt wurde die Studie „Digitalisierung der Umsatzsteuer – Italienische E-Rechnung und Clearance System als Vorbild“ von Prof. Dr. Roland Ismer et al. vom Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.  

Quelle: http://www.verband-e-rechnung.org

Pressemitteilung veröffentlicht am 18.02.2022 in DMS / ECM, E-Mail, News (In- und Ausland).
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