Das neue Lieferkettengesetz: So bereiten sich Unternehmen schon jetzt auf die Umsetzung vor
2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Lieferkettengesetz (LkSG) beschlossen und darin besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen festgelegt. Ziel ist es, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt entlang der gesamten Supply-Chain nachhaltig sicherzustellen. Bei Missachtung der Vorgaben drohen unter anderem hohe Bußgelder. Das Gesetz gilt ab 2023 für Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später auch für jene mit über 1.000 – höchste Zeit also, sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Wie die Umsetzung optimal gelingt, erläutert Robin Schmeisser von Fabasoft.
Für die neuen Herausforderungen braucht es digitale Lösungen
Die Bestimmungen des LkSG bedeuten für viele Unternehmen große Herausforderungen. Sie umfassen beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen und die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen. Zudem fordert das Gesetz eine Dokumentation und jährliche Berichterstattung. All das führt zu einem Mehraufwand, der sich mit herkömmlichen Werkzeugen und Prozessen kaum bewältigen lässt. Ein smartes, cloudbasiertes Standardprodukt, das ohne aufwendige Installation sofort einsetzbar ist, hilft den Verantwortlichen dabei, die Anforderungen effizient zu erfüllen.
Die Cloud als „Single Source of Truth”
Ein umfassender Überblick über sämtliche Vereinbarungen mit Lieferanten stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, den gesetzlichen Sorgfaltspflichten lückenlos nachzukommen. Dadurch gelingt es frühzeitig festzustellen, ob und wo Handlungsbedarf besteht. In einem modernen Tool sind alle relevanten Vertragsinformationen und Unterlagen in digitalen Akten zentral abgelegt, Stichwort „Single Source of Truth“. Die revisionssichere Dokumentation und Archivierung in der Cloud schafft Transparenz und erfüllt gleichzeitig die gesetzliche Nachweispflicht. Für die Sicherheit der Daten sorgt ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept, das ausschließlich befugten Personen Zugriff erlaubt.
Künstliche Intelligenz als Unterstützung
Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) stehen den Zuständigen sehr schnell jene Informationen zur Verfügung, die sie für die Evaluierung und die Anpassung an das LkSG benötigen. Die beiden Technologien „Optical Character Recognition“ (OCR) und ein neuronales Netz erkennen, analysieren und klassifizieren sämtliche relevanten Vertragsdaten nicht nur, sondern bereiten diese auch in übersichtlichen Listen auf. Die KI erweist sich außerdem bei der semantischen Volltextsuche als überaus nützlich, die schon bei der Eingabe von Schlagwörtern passende Ergebnisse aus den Inhalten des gesamten Archivs liefert.
Mehr Effizienz in allen Prozessen
Smartes Vertragsmanagement punktet überdies mit von der Rechtsabteilung geprüften und freigegebenen Vorlagensammlungen, Templates sowie Klauselbibliotheken, die ein einfaches Generieren oder Modifizieren von Vereinbarungen ermöglichen. Die nötigen Prüf-, Genehmigungs- und Freigabeprozesse samt digitaler Signatur startet und vollzieht das System automatisch. Neue Lieferanten lassen sich dazu rasch in die digitale Supply-Chain einbinden und in die Workflows integrieren.
„Mit einer cloudbasierten, intelligenten Software gelingt es Unternehmen, schnell ihre Risiken im Hinblick auf das neue Lieferkettengesetz zu identifizieren und zu beseitigen. Entscheidungsträger, die sich schon jetzt mit diesem Thema beschäftigen und bei der Umsetzung auf digitale, prozessorientierte Vertragsverwaltung setzen, lukrieren signifikante Wettbewerbsvorteile“ erklärt Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft International Services GmbH.
Quelle: www.fabasoft.com
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