Strengere Regeln für Onlinehändler – Experte beleuchtet die Implikationen der kommenden EU-Verbraucherschutzverordnung
Eine neue EU-Verordnung soll bald die Rechte von Verbrauchern stärken und den Onlinehandel sicherer machen. Die Richtlinien, die die aktuelle Arbeitsfassung der EU-Verbraucherschützer vorgibt, sehen unter anderem stärkere Kontrollen für Händler und neue Anforderungen an die bereitzustellenden Informationen vor.
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Entwurf noch die EU-Gremien, das Parlament und den Europarat überzeugen. Dennoch meint Dr. Michael Metzner, Händler sollten bereits jetzt vorsorgen, um kurz vor Inkrafttreten nicht im Regen zu stehen. Im Folgenden informiert der Fachanwalt über die konkrete Bedeutung der neuen Regelungen für den Onlinehandel.
Schwarze Schafe im Onlinehandel – Verbraucher als Leidtragende
Bei unsicheren oder fehlerhaften Produkten sind oft Kinder und Menschen mit Behinderung die größten Leidtragenden. Ansprüche können aufgrund kompliziert formulierter oder nicht zugänglicher Bedingungen nur schwer geltend gemacht werden. Diese besonders gefährdeten Verbrauchergruppen sollen die neuen Richtlinien daher in besonderem Maße schützen.
Ferner stellen auch Händler mit Sitz in Ländern außerhalb der EU die Verbraucherschützer immer wieder vor Probleme. Diese können bislang in vielen Fällen nicht nach EU-Recht zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
Besserer Schutz durch länderübergreifende Regelungen
Um Abhilfe zu schaffen und Gesetzeslücken zu schließen, sieht die geplante EU-Verordnung vor, einheitliche Regelungen für die gesamte EU zu schaffen. Diese würden nationale Gesetze zum Verbraucherschutz großteils überflüssig machen, was die Durchsetzung von Verbraucherrechten über Landesgrenzen hinweg vereinfachen soll.
Gleichzeitig steigen künftig die Anforderungen an Anbieter, die in der EU Produkte an Endkunden vertreiben. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure, Handelsplattformen und die einzelnen Händler mehr Verantwortung für die Produktsicherheit tragen sollen. Ebenso sollen Händler aus dem Nicht-EU-Ausland verpflichtet werden, einen Vertreter in der EU zu benennen, der die Haftung übernimmt.
Verständlich, zugänglich, einheitlich
Ergänzt wird dieses Paket durch eine Verpflichtung der Händler, die Widerrufsbedingungen und andere Verbraucherinformationen in leichter Sprache und zugänglicher Ausführung bereitzustellen. Zur Verbesserung der Produktsicherheit schreiben die neuen Regelungen allen Handelsplattformen vor, Kontaktstellen für Behörden- und Verbraucheranliegen einzurichten. Diese sollen einen ersten Anlaufpunkt für Beschwerden über unsichere Produkte bieten.
Zusätzlich ist die Einrichtung eines Schnellwarnsystems geplant, das Händler über schadhafte oder unsichere Produkte informiert, sobald diese bei einer Stichprobenkontrolle auffallen. Ordnen die Aufsichtsbehörden die Entfernung eines Produkts an, werden Händler innerhalb von 24 Stunden Folge zu leisten haben.
Wie Händler jetzt vorsorgen können
Analog zur DSGVO sieht die aktuelle Arbeitsfassung der Regelungen Geldstrafen für Händler vor, die sich nicht an ihre Bestimmungen halten. Bei schweren Verstößen können sich diese auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes belaufen.
Da Unwissen und Unachtsamkeit bekanntlich vor Strafe nicht schützen, sollten Händler dies gar nicht erst riskieren. Um den eigenen Shop fit für die geplante EU-Verordnung zu machen, lohnt es sich daher, schon jetzt einen mit der Problematik vertrauten Anwalt einzuschalten. Mit dessen Hilfe ist es möglich, die Risiken abzuschätzen und die Einhaltung der kommenden Regelungen im Vorfeld zu gewährleisten.
Über Dr. Michael Metzner:
Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce.
Quelle / Weitere Informationen dazu unter: https://www.kanzlei-metzner.de/
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