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So wird das E Mail-Marketing zum Erfolg

Tipps für Unternehmen zu Erstellung, Datenschutz und Absicherung

Viele Firmen denken, E-Mail-Marketing lohne sich für sie nicht. Vor allem kleine und mittlere Betriebe unterschätzen häufig das Potenzial und die Vorteile eines Newsletters. Wie sich E-Mail-Marketing flexibel einsetzen lässt und wie die Umsetzung einfach, kostengünstig und rechtssicher gelingt, erläutert Andreas Tschorn, Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Außerdem weiß er, wie Unternehmen sich gegen Cyberrisiken absichern können und wer im Ernstfall für entstandene Kosten aufkommt.

Vorteile von E-Mail-Marketing

Marketing bietet viele Möglichkeiten: Vor allem der Versand von Newslettern hat sich bewährt, um den Vertrieb anzukurbeln. „Das liegt in erster Linie daran, dass sich Empfänger selbst für den Newsletter anmelden und die Inhalte meist passgenau für die jeweilige Zielgruppe sind“, erklärt Andreas Tschorn, Experte der NÜRNBERGER Versicherung. „So lassen sich zum Beispiel gezielt Kundengruppen ansprechen, für die eine Information oder ein Angebot besonders interessant oder relevant ist.“ Zudem lässt sich der Erfolg eines Newsletters schnell feststellen, denn Empfänger reagieren meist direkt. Darüber hinaus kann ein Newsletter die Bekanntheit des Unternehmens steigern und gleichzeitig zur Bindung von Bestandskunden beitragen. Der Kosten-Nutzen-Faktor eines Newsletters ist sehr hoch, so Tschorn. „Die Kosten sind überschaubar und machen das E-Mail-Marketing daher auch für kleine und mittlere Betriebe interessant.“

How-to: Erfolgreicher Unternehmensnewsletter

Damit der Newsletter auch erfolgreich ist, sollten Unternehmen vor dem Versand einiges beachten: Zuerst gilt es, die Ziele und Empfänger festzulegen: Soll beispielsweise der Verkauf eines bestimmten Produktes angekurbelt oder die Kundenbindung gefestigt werden? Außerdem ist eine aussagekräftige Betreffzeile wichtig. „Weckt sie kein Interesse, wird die E-Mail vielleicht gar nicht erst geöffnet“, erläutert der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Der Inhalt des Newsletters selbst sollte zudem nicht zu ausführlich sein, um den Leser nicht abzuschrecken. Bilder und Grafiken können beispielsweise dabei helfen, Informationen ansprechend und übersichtlich zu gestalten. Wichtig: Die Darstellung auch für Smartphones und Co. optimieren. Vor dem Versand empfiehlt Tschorn, den Newsletter noch einmal gründlich zu überprüfen, denn bereits kleine Fehler können beim Empfänger einen unprofessionellen Eindruck hinterlassen.

Rechtliche Regelungen zum Datenschutz

Ein erfolgreicher Newsletter ist nicht alles, dieser muss auch rechtssicher sein. „Unternehmen dürfen E-Mails nur an Empfänger schicken, die vorher ihre Einwilligung dazu gegeben haben“, erklärt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. „Hierfür können sie beispielsweise ein Kästchen zum Anklicken ergänzen, das den Versand von Werbemails erlaubt.“ Laut DSGVO müssen Kunden die Anmeldung dann zusätzlich bestätigen. Das geht zum Beispiel über eine E-Mail mit Bestätigungslink. Übrigens: Firmen müssen darauf hinweisen, dass Abonnenten die Einwilligung jederzeit wieder widerrufen können. Außerdem darf ein Link zur Abmeldung in keinem Newsletter fehlen. „Unternehmen müssen zudem alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz erfolgen, dokumentieren“, so Tschorn. „Dazu gehören unter anderem die Daten selbst, der Zweck der Datenverarbeitung sowie die Fristen zur Löschung.“

Cyberversicherung für den Fall der Fälle

Doch auch wenn Unternehmen alles beachten, um erfolgreiches und DSGVO-konformes E-Mail-Marketing zu betreiben, können sie zum Ziel von Hackern werden. „Viele vor allem kleine und mittlere Betriebe unterschätzen immer noch das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden“, so der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. „Doch schneller als gedacht gelangen Kriminelle an sensible Daten, mit denen sie das Unternehmen schädigen oder sogar den Betriebsablauf stilllegen.“ Für kleinere Betriebe kann das schnell an die Existenz gehen. „In solchen Fällen springt die Cyberversicherung der NÜRNBERGER Versicherung ein. Sie ersetzt sowohl die laufenden Kosten als auch den entgehenden Gewinn“, so Tschorn. Zudem unterstützen IT-Experten etwa bei laufenden Hackerangriffen sowie bei der Herstellung der Daten.

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/gewerbe/cyberversicherung-unternehmen/.

Quelle: www.nuernberger.de

Pressemitteilung veröffentlicht am 21.06.2023 in E-Mail, News (In- und Ausland).
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